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Beratung in der Schule

Um Kinder effektiv fördern und fordern zu können, ist in unserer Schule die Beratung mit Eltern ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Es ist uns wichtig, mit Eltern auf Augenhöhe zu sprechen, denn Eltern sind die Experten für ihre Kinder. Eltern sollen sich umfassend, gewissenhaft und kompetent beraten fühlen. Gegebenenfalls werden auch externe Beratende in Anspruch genommen oder den Eltern diese Beratungseinrichtungen empfohlen.

Die Gespräche erfolgen nach dem Prinzip des Sich-Miteinander-Beratens, d. h. Beobachtungen, Erfahrungen und Wünsche von Schule und Elternhaus bilden die Grundlage des Gesprächs und einer möglichen Entscheidung. 

 

Elternberatung vor der Einschulung

Unverbindliche Einzelgespräche

Den Tag der offenen Tür im Herbst vor der Schulanmeldung nutzen zahlreiche Eltern, um sich in den Grundschulen unverbindlich über Konzeption und Schulprogramm zu informieren. Sie schnuppern im Unterricht und suchen das Gespräch mit Schulleitung, OGS-Leitung, Kollegium und Elternvertretungen.

Insbesondere Eltern, deren Kind einen speziellen Förderbedarf hat oder vorzeitig eingeschult werden soll, nutzen diese Gelegenheit, um - ohne Beisein des Kindes - über Vorstellungen und Sorgen zu sprechen.

 

Beratung bei der Schulanmeldung

Am Tag der Anmeldung im November steht das Kind im Mittelpunkt. 

Das Schulteam sorgt für ein Kennenlernen des Kindes und stellt dabei erste Stärken aber auch Sprachdefizite oder motorische Auffälligkeiten fest. Es wird ein Foto von jedem Kind gemacht, das die letzten Schulwochen im Forum aushängt, damit die Schulkinder die Ersties schon vor dem neuen Schuljahr kennenlernen.

Während dieses Kennenlernens erledigen die Eltern Anmeldeformalitäten bei der Sekretärin und lassen sich über Busbeförderung, Haltestellen u. ä. beraten. Anschließend holen sie ihr Kind ab und besprechen eventuelle vorschulische Maßnahmen.

 

Amtsärztliche Untersuchung

Nach der amtsärztlichen Untersuchung beraten sich Schule und Amtsärztin über evtl. Fördermaßnahmen, Zurückstellung oder therapeutische Notwendigkeiten.

 

Erster Elternabend

Einige Wochen vor Ferienbeginn findet der erste Elternabend statt, bei dem die Klassenzusammensetzung, vorgesehene Diagnoseverfahren, zukünftige Arbeitsmaterialien usw. auf der Tagesordnung stehen. Sofern die zukünftigen Klassenlehrkräfte schon feststehen, nehmen diese, die sozialpädagogischen Fachkräfte und die sonderpädagogischen Lehrkräfte daran teil. Im Rahmen dieses Elternabends ergeben sich evtl. weitere informelle Gesprächsgelegenheiten.

Die Eltern bekommen außerdem eine Elternfibel mit allen Informationen, die sie benötigen.

 

Zusätzliche Elternberatung

Im Rahmen eines AOSF-Verfahrens erfolgen noch weitere Beratungsgespräche. In diesen Fällen findet das Beratungsgespräch mit den Eltern im Beisein einer sonderpädagogischen Lehrkraft und einer Grundschullehrkraft statt.

 

Elternberatung nach der Einschulung

Elternabende

Elternabende finden zweimal im Jahr statt. Zu Beginn des Schuljahres gibt es den gemeinsamen Elternabend, bei dem alle Klassen gemeinsam starten, anschließend in ihre eigenen Klassenpflegschaften gehen und zum Schluss bei Getränken und Würstchen noch ins Gespräch kommen. Eltern erhalten auf diesen Abenden Informationen über Ziele und Schwerpunkte der Fächer im Rahmen von Richtlinien und Lehrplänen. Besondere klasseninterne Schwerpunktsetzungen werden verdeutlicht. Darüber hinaus wird der Bereich des Schullebens thematisiert. In Bezug auf Feste und Feiern werden klasseninterne Vorhaben geplant. Am jeweils ersten Elternabend im Schuljahr werden außerdem die Klassenpflegschaftsvorsitzenden gewählt.

 

Sprechzeiten

Im ersten Schuljahr wird bereits nach ca. 4 Wochen eine erste Elternsprechzeit angeboten. Hier tauschen sich Lehrkräfte und Eltern über die ersten Eindrücke aus und treffen ggf. schon weitere Vereinbarungen. Jeder Lehrkraft steht außerdem bei Fragen oder auftretenden Problemen während ihrer Sprechstunden für Beratung zur Verfügung. Eine zweite Elternsprechzeit findet dann im Januar statt. Die dritte Elternsprechzeit erfolgt parallel zu den Sprechzeiten für die anderen Klassen. 

Zweimal jährlich ca. in der Mitte des Halbjahrs findet für alle Klassen eine Elternsprechzeit außerhalb der Unterrichtszeit statt. Es geht dabei um gegenseitige Informationen über den Leistungsstand, die allgemeine Entwicklung und gegebenenfalls Besonderheiten des Kindes. Die Elternsprechzeit dient der Kurzinformation, eine Gesprächssituation umfasst ca. 15 bis 20 Minuten. Zeitintensivere Gespräche finden in den Sprechstunden oder zu anderen vereinbarten Terminen statt.

Nach der Zeugnisausgabe können Eltern Sprechzeiten vereinbaren, um Fragen zum Zeugnis zu klären.

 
Sprechstunden

Die Lehrkräfte einer Klasse geben den Eltern zu Beginn des Schuljahres auch ihre wöchentliche Sprechstunde bekannt. Die Eltern werden um Anmeldung gebeten. Hier ist die Möglichkeit einer ausführlichen Information und Beratung gegeben. 

 

Elternberatung für den Übergang in die weiterführenden Schulen

Einen besonderen Stellenwert hat die Beratung in unserer Schule, wenn es um den Übergang in eine weiterführende Schule nach der 4. Klasse geht. Neben den allgemeinen Informationen, die sich an alle Eltern in gleicher Weise richten, finden im November/ Dezember die ersten Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten aller Kinder des 4. Schuljahres statt. 

 

Kriterien der Entscheidungsfindung

Neben den persönlichen Voraussetzungen des Kindes und dem Leistungstand in den einzelnen Fächern sind Denkvermögen, das Lern- und Arbeitsverhalten und Sozialverhalten des Kindes wichtige Kriterien.

 

Selbsteinschätzung und Beratung 

Das Kind schätzt sich mit Hilfe eines Reflexionsbogens selbst ein und tauscht sich darüber auch mit seinen Eltern aus. Die Lehrer und Lehrerinnen der Klasse bearbeiten denselben Bogen. Am 1. Elternsprechtag tauscht man sich über Übereinstimmungen und Abweichungen aus. Sollten Abweichungen hinsichtlich der Schulformempfehlung festgestellt werden, wird ein 2. Beratungstermin im Januar verabredet. Bis dahin haben alle Beteiligten Zeit und Gelegenheit, über die Einschätzung der anderen nachzudenken und die eigene Wahrnehmung kritisch zu prüfen. Im 2. Gespräch werden die Erkenntnisse ausgetauscht. Danach spricht die Lehrerin die Schulformempfehlung aus. Diese ist jedoch für die Eltern nicht bindend.

 

Informationen über vorhandene örtliche Schulformen

Im 1. Halbjahr der Klasse 4, gegen Ende des Kalenderjahres, informiert die Schulleitung die Eltern über das Angebot von Schulformen am Ort und darüber hinaus über die Gesamtschule Nordwalde. Schwerpunkte der Information sind die Merkmale der verschiedenen Schulformen hinsichtlich der Fördermaßnahmen und der möglichen Abschlüsse. Auf die Durchlässigkeit wird besonders hingewiesen. Die gemeinsame Verantwortung von Lehrern bzw. Lehrerinnen und Eltern wird dabei besonders betont.

Daneben ist davon auszugehen, dass die weiterführenden Schulen ihrerseits den Tag der offenen Tür und eine Informationsveranstaltung anbieten und damit Eltern, Lehrer und Schüler über die Schwerpunkte ihrer Arbeit informieren. 

 

Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen zum Schulwechsel

Bereits im Vorfeld des Schulwechsels stehen die Klassenleitungen der Grundschule und der weiterführenden Schulen miteinander in Kontakt, sofern die Eltern eine Schweigepflichtsentbindung erteilt haben. Die ehemaligen Klassenlehrer*innen der Regenbogenschule nehmen an den Erprobungsstufenkonferenzen der weiterführenden Schulen teil, um sich mit den Lehrkräften über die individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder auszutauschen und den Übergang so bestmöglich zu gestalten. 

 
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Hangenkamp 11
48565 Steinfurt-Borghorst
Tel.: 02552/925660

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