Infos zum Schulvormittag

Hier finden Sie wichtige Informationen, um sich im Schulalltag der Regenbogenschule zurechtzufinden:

Die Unterrichtszeiten

Mein Kind ist krank

Mein Kind hat Läuse

Beurlaubung

Das Schulfrühstück

Der Schulweg

Mein Kind ist ein Fußgänger

Mein Kind ist ein Buskind

Mein Kind soll mit dem Fahrrad fahren

Der Unterricht in den Klassen 1 und 2

Der Sportunterricht in der Schuleingangsphase

Der Unterricht in den Klassen 3 und 4

Der Sportunterricht in den Klassen 3 und 4

Instrumentalunterricht

Schulbuchbestellung

Wenn etwas verloren ist

 

Die Unterrichtszeiten

Die Frühaufsicht vor dem Unterricht beginnt um 7.45 Uhr. Dann starten wir in den Schulmorgen mit einem offenen Unterrichtsbeginn ab 8.00 Uhr. Ab dann können die Kinder in Ruhe ankommen, persönliche Gespräche mit ihren MitschülerInnen oder der Lehrerin führen, ihren Arbeitsplatz organisieren, Klassendienste erledigen, evtl. ihre Hausaufgaben vervollständigen bzw. kontrollieren (lassen), angefangene Arbeiten weiterführen, bestehende Streitigkeiten miteinander klären oder einfach nur quatschen, spielen, tauschen. Während dieser Zeit steht die Lehrerin den Kindern zur Verfügung. Um 8.10 Uhr beginnt für alle Kinder der Unterricht.

Die Zeiten sind dann folgendermaßen über den Schulmorgen verteilt:

1. Stunde 8.10 – 8.55 Uhr
2. Stunde 8.55 – 9.40 Uhr
Hof- und Frühstückspause 9.40 – 10.10 Uhr
3. Stunde 10.10 – 10.55 Uhr
4. Stunde 10.55 – 11.40 Uhr
Hofpause 11.40 – 11.50 Uhr
5. Stunde 11.50 – 12.35 Uhr
6. Stunde 12.35 – 13.20 Uhr

 

Krankheit des Kindes

Zunächst genügt ein Anruf, um das Kind zu entschuldigen. Wenn Ihr Kind die Schule wieder besucht, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Sollten Sie wegen eines Schulunfalls (auf dem Schulweg, im Sportunterricht, in den Pausen, etc.) mit dem Kind den Arzt aufsuchen, bitten wir um Nachricht, da wir in diesen Fällen eine Unfallmeldung an den Versicherungsträger (Unfallkasse) geben müssen. Sollte bei Ihrem Kind eine der nachfolgend genannten Erkrankungen oder Lausbefall festgestellt werden, darf es nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG § 34) erst dann wieder in die Schule kommen, wenn nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Bitte teilen Sie der Lehrerin Ihres Kindes unverzüglich mit, wenn ein solcher Fall aufgetreten ist und legen Sie auch die entsprechenden Nachweise vor. Bitte beachten Sie die entsprechenden Merkblätter im Downloadbereich.

Folgende Erkrankungen fallen unter das Infektionsschutzgesetz:

1. Cholera

2. Diphtherie

3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)

4. virusbedingtes hämorrhagisches Fieber

5. Haemophilus influenza Typ b-Meningitis

6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)

7. Keuchhusten

8. ansteckungsfähige Lungentuberkulose

9. Masern

10. Meningokokken-Infektion

11. Mumps

12. Paratyphus

13. Pest

14. Poliomyelitis

15. Scabies (Krätze)

16. Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen

17. Shigellose

18. Typhus abdominalis

19. Virushepatitis A oder E

20. Windpocken

Mein Kind hat Läuse

Sollten Sie bei Ihrem Kind einen Lausbefall feststellen, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Außerdem darf Ihr Kind erst dann wieder die Schule besuchen, wenn es Läuse- und Nissenfrei ist. Wenn wir bei Ihrem Kind Läuse feststellen, rufen wir Sie sofort an und schicken Ihr Kind nach Hause. Falls Sie nicht erreichbar sein sollten, setzen wir Ihr Kind so lange getrennt von den anderen, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Beim Auftreten von Läusen werden alle Kinder und die Eltern in der Klasse und bei Bedarf auch in der OGS mit dem Stichwort „Läusealarm“ informiert.

 

Beurlaubung

Bis zu drei Tagen kann die Klassenlehrerin beurlauben; darüber hinaus muss die Schulleiterin die Beurlaubung entscheiden. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler (von wenigen Ausnahmen abgesehen) nicht beurlaubt werden.

 
Das Schulfrühstück

Wir frühstücken gemeinsam in der Klasse. Geben Sie Ihrem Kind bitte ein abwechslungsreiches und gesundes Frühstück mit. Einwegverpackungen, Limonade, Cola, sowie offensichtliche Süßigkeiten im Schulfrühstück sind unerwünscht. Vermeiden Sie bitte jede Art von Verpackungsmüll. Dreimal in der Woche erhalten die Kinder kostenlos Schulobst. Es gibt in jeder Klasse Mineralwasser. Die Schule bestellt das Wasser, die Eltern finanzieren es.

 

Der Schulweg

Sicherheit auf dem Schulweg ist für die Schulkinder lebenswichtig. Gerade auf Schulanfänger kommen viele neue Eindrücke zu, auch neue Bedingungen. Gehen Sie bitte mit Ihrem Kind vor der Einschulung einige Male den Schulweg bzw. den Weg zur Haltestelle ab. Lassen Sie sich zur Probe auch einmal von Ihrem Kind dorthin führen (wichtig!). Beobachten Sie bitte dabei das Verhalten an gefährlichen Punkten (Fahrbahnüberquerungen, Fußgängerüberwegen o. ä.) sehr genau. Erklären Sie den Weg ruhig und eindringlich Ihrem Kind.

TIPP: NICHT IMMER IST DER KÜRZESTE WEG DER SICHERSTE WEG!

Mein Kind ist ein Fußgänger

Im Umkreis der Schule gibt es viele Kinder, die zu Fuß gehen. Für die Schulanfänger bieten wir in den ersten Tagen ein Verkehrstraining an, bei dem sie richtiges Verhalten im Straßenverkehr lernen. Dabei werden wir auch von der Verkehrspolizei unterstützt.

Mein Kind ist ein Buskind

Die Regenbogenschule wird von der Buslinie 156 angefahren. Diese Strecke fährt die verschiedenen Wohngebiete in Borghorst an, sodass die Kinder fast immer die Möglichkeit haben, die Regenbogenschule auch mit dem Bus zu erreichen. Wenn die Regenbogenschule als nächst gelegene Schule mehr als 2 km entfernt ist, wird die Fahrkarte auch von der Stadt bezahlt. Die Busse halten direkt oben an der Einfahrt zur Regenbogenschule. Wenn die Kinder morgens ankommen, gehen sie zügig zur Schule. Mittags warten sie am Eingang zum Schulhof auf die Busaufsicht, die sie dann zur Straße begleitet und dort beaufsichtigt, bis der Bus kommt. Für die Schulanfänger bieten wir in den ersten Tagen ein Busfahrtraining an. Dann lernen sie, wie sie sich im Bus verhalten und an welcher Haltestelle sie austeigen müssen.

Mein Kind soll mit dem Fahrrad fahren

Die Kinder sind – unabhängig von Alter und genutztem Verkehrsmittel – auf dem Schulweg über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Bei Schulwegen mit dem Fahrrad ist der Versicherungsschutz weder an die Radfahrprüfung gebunden, noch machen die StVO oder andere Gesetze dafür Vorgaben. Vielmehr bestimmen die Eltern, ob ihr Kind den Schulweg allein mit dem Rad absolvieren kann. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihr Kind bis zum Alter von 8 Jahren nicht alleine fahren zu lassen! Bitte üben Sie in jedem Fall aber vorher intensiv das Radfahren mit Ihrem Kind und achten darauf, dass Ihr Kind einen Fahrradhelm trägt. Bis zum Alter von 8 Jahren müssen die Kinder, bis zum Alter von10 Jahren können die Kinder auf dem Bürgersteig fahren. Sie als Eltern dürfen Ihr Kind bis zu seinem 8. Lebensjahr mit dem Fahrrad auch auf dem Bürgersteig begleiten. Weitere Informationen rund um dieses Thema erhalten Sie z. B. hier: https://www.pd-f.de/2016/12/13/gesetzesaenderung-eltern-auf-den-gehweg/

 

Der Unterricht in den Klassen 1 und 2

Die Regelstundentafel sieht für die Schuleingangsphase folgende Unterrichtsverteilung vor:

Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Förderunterricht 12-13 Stunden

Kunst, Musik 3 Stunden

Englisch (ab 2. Hj. 1. Klasse) 2 Stunden

Religionslehre 2 Stunden

Sport 3 Stunden

22-23 Stunden

 

Der Unterricht in den Klassen 3 und 4

Die Regelstundentafel sieht für die Schuleingangsphase folgende Unterrichtsverteilung vor:

Deutsch, Sachunterricht, Mathematik, Förderunterricht 15-16 Stunden

Kunst, Musik 4 Stunden

Englisch 2 Stunden

Religionslehre 2 Stunden

Sport 3 Stunden

26-27 Stunden

Der Sportunterricht in der Schuleingangsphase

Die Kinder haben 3 Stunden Sportunterricht. Dieser findet zu Beginn des 1. Schuljahres nur im Turnraum unserer Schule statt. Zu einem späteren Zeitpunkt, frühestens im 2. Halbjahr, kommt dann der  Schwimmunterricht im Hallenbad dazu. Dafür wird der Schulbus eingesetzt. Für das Schwimmen geben Sie Ihrem Kind bitte Badehose bzw. Badeanzug und ein großes Handtuch mit. Außerdem benötigen die Kinder Duschgel. Im Winter sollten sie eine Mütze mitnehmen. Teilen Sie uns bitte mit, ob und wie sicher Ihr Kind schon schwimmen kann.

Für den Sportunterricht geben Sie Ihrem Kind Turnschläppchen mit, die wir auch als Hausschuhe verwenden, sowie Turnhose und T-Shirt. Packen Sie alles in einen festen Turnbeutel und kennzeichnen Sie alles auch mit dem Namen Ihres Kindes.

Wenn Ihr Kind einmal nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, teilen Sie uns dies bitte kurz schriftlich mit.

 

Der Sportunterricht in den Klassen 3 und 4

Im 1. Halbjahr der 3. Klasse nehmen die Kinder noch am Schwimmunterricht teil. Zum 2. Halbjahr beginnt dann der Sportunterricht in der großen Sporthalle der Realschule am Buchenberg. Den Weg dorthin legen die Kinder zu Fuß zurück.

 

Instrumentalunterricht

Die Kinder haben an unserer Schule auch die Gelegenheit, ein Instrument zu erlernen. Qualifizierte Lehrer des Jugendorchesters Borghorst erteilen direkt im Anschluss an den Unterricht Blockflöten- und Gitarrenkurse, wenn sich genügend Kinder finden. Für die Kurse wird eine Gebühr erhoben. Zu Beginn eines jeden Schuljahres fragen wir den Bedarf ab.

Schulbuchbestellung

 Der Elternanteil bei der Beschaffung von Schulbüchern beträgt laut Schulgesetz ein Drittel der vorgesehenen Gesamtbeschaffungskosten, d. h. 12 €. Aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Schulbuchkosten hat unsere Schulkonferenz beschlossen, den Elternbeitrag auf 15 € festzulegen. Der Förderverein übernimmt die Bestellung der Bücher, die Eltern geben den Betrag unverzüglich nach Beginn des Schuljahres bei der Klassenlehrerin ihres Kindes ab. Eltern, die Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, erhalten für die schulischen Anschaffungen zu Beginn des Schuljahres vom Jobcenter einen Pauschalbetrag von 70 €. Von diesem Geld muss dann auch der Schulbuchanteil bezahlt werden.

Wenn etwas verloren ist

Fundsachen wie z. B. Kleidungsstücke, Brillen oder Uhren wandern in die Fundkiste. Unser Hausmeister Herr Ziem bewahrt sie ca. vier Wochen lang auf. Wenden Sie sich also bitte unverzüglich an ihn, wenn Sie etwas vermissen. Seine Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem Aushang an seinem Büro.